Verbotsschilder
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An der Kreuzung oder Kreuzung, an der das Schild angebracht ist, ist das Abbiegen nach rechts verboten. Autofahrer müssen eine alternative Fahrtrichtung wählen.
An der Kreuzung oder Kreuzung, an der das Schild angebracht ist, ist das Abbiegen nach links verboten. Autofahrer müssen eine alternative Fahrtrichtung wählen.
An dieser Stelle ist das Wenden verboten. Fahrer dürfen ihre Fahrtrichtung nicht in einem einzigen Manöver umkehren.
In Richtung des Schildes ist die Einfahrt für alle Fahrzeuge verboten. Diese Regel wird üblicherweise am Ausgang einer Einbahnstraße oder am Eingang zu Sperrgebieten durchgesetzt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge entgegen dem Verkehrsfluss einfahren.
Das Befahren dieses Straßenabschnitts ist in beide Richtungen verboten, d. h. aus beiden Richtungen ist die Einfahrt in diesen Straßenabschnitt nicht gestattet. Diese Regelung sperrt die Straße effektiv für den Durchgangsverkehr für alle Fahrzeugtypen.
Allen Kraftfahrzeugen ist die Einfahrt in dieses Gebiet bzw. auf diese Straße untersagt. Diese Regel gilt in der Regel für Autos, Motorräder, Lastkraftwagen und andere Fahrzeuge mit Motor, kann aber auch für Fußgänger und Radfahrer zugelassen werden.
Motorrädern und großen Mopeds ist das Befahren dieses Bereichs bzw. dieser Straße untersagt. Diese Beschränkung dient häufig der Lärmreduzierung, der Sicherheit oder der Trennung unterschiedlicher Verkehrsarten.
Das Befahren dieses Bereichs bzw. dieser Straße ist für schwere Nutzfahrzeuge (Lkw) oder Lastkraftwagen verboten. Solche Beschränkungen werden häufig zum Schutz von Straßenoberflächen und Brücken oder zur Steuerung des Verkehrsflusses in Wohngebieten oder umweltsensiblen Gebieten verhängt.
Bussen ist die Einfahrt in diesen Bereich bzw. auf diese Straße untersagt. Diese Einschränkung kann aus verschiedenen Gründen bestehen, beispielsweise aufgrund der Straßenbreite, aus Umweltgründen oder zur Umleitung von Buslinien.
Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, dürfen diesen Bereich oder diese Straße nicht befahren. Diese Beschränkungen sind für die öffentliche Sicherheit von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Tunneln, städtischen Gebieten oder sensiblen Umgebungen, um Unfälle mit Gefahrgut zu vermeiden.
Traktoren und anderen motorisierten Land- oder Baumaschinen ist das Befahren dieses Gebiets oder dieser Straße untersagt. Diese Einschränkung kann auf den Schutz der Straßenoberfläche, Geschwindigkeitsunterschiede oder Sicherheitsbedenken zurückzuführen sein und einen reibungsloseren Verkehrsfluss gewährleisten.
Pferdefuhrwerke und ähnliche von Tieren gezogene Fahrzeuge dürfen dieses Gebiet oder diese Straße nicht betreten. Solche Beschränkungen bestehen in der Regel aus Gründen der Sicherheit, des Verkehrsflusses oder des Umweltschutzes, um den reibungslosen Ablauf des modernen Verkehrs sicherzustellen.
Fahrräder und kleine Mopeds dürfen diesen Bereich und diese Straße nicht betreten. Diese Einschränkung erfolgt häufig zur Trennung unterschiedlicher Verkehrsarten oder aus Sicherheitsgründen.
Das Befahren dieses Bereichs bzw. dieser Straße ist für kleine Mopeds verboten. Ziel dieser Regelung ist es, den Verkehrsfluss zu regeln oder die Sicherheit auf bestimmten Straßenabschnitten zu gewährleisten.
Das Reiten oder Führen eines Pferdes ist in diesem Bereich und auf dieser Straße verboten. Diese Einschränkung wird in der Regel aus Sicherheitsgründen, zur Vermeidung von Konflikten mit dem Kraftfahrzeugverkehr oder zum Schutz bestimmter Bereiche durchgesetzt.
Fußgängern ist das Betreten dieses Bereichs bzw. dieser Straße untersagt. Diese Regel wird häufig auf Hochgeschwindigkeitsstraßen, Tunnel oder andere Bereiche angewendet, in denen die Anwesenheit von Fußgängern gefährlich wäre.
Das maximal zulässige Gewicht für ein einzelnes Fahrzeug (ohne Anhänger) auf diesem Straßenabschnitt beträgt 5 Tonnen. Fahrzeuge, die dieses Gewicht überschreiten, sind verboten, um Schäden an Straßen, Brücken oder anderer Infrastruktur zu vermeiden.
Das Überholen (also Überholen) anderer Kraftfahrzeuge ist auf diesem Straßenabschnitt verboten. Diese Regel wird in der Regel dann angewendet, wenn die Sicht eingeschränkt ist, die Straße eng ist oder andere Bedingungen das Überholen unsicher machen.
Für schwere Nutzfahrzeuge ist auf diesem Straßenabschnitt das Überholen anderer Kraftfahrzeuge verboten. Diese Einschränkung trägt zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit bei, insbesondere auf engen Straßen oder Steigungen.
Das Überholverbot für andere Kraftfahrzeuge ist aufgehoben. Autofahrer können nun wieder dort überholen, wo es ansonsten sicher und durch die Straßenverhältnisse und andere Vorschriften zulässig ist.
Das Überholverbot für schwere Nutzfahrzeuge ist aufgehoben. Lkw-Fahrer können nun wieder dort überholen, wo es ansonsten sicher und durch die Straßenverhältnisse und andere Vorschriften zulässig ist.
Die örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im vorausliegenden Bereich beträgt 60 km/h. Aus Sicherheitsgründen und zur Einhaltung der örtlichen Vorschriften dürfen Fahrer diese Geschwindigkeit nicht überschreiten.
Die bisherige örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgehoben. Autofahrer sollten sich nun an die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, die für die Art der Straße gelten, auf der sie unterwegs sind, oder an alle neuen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder, denen sie begegnen.
Dieses Unterfeld zeigt den Beginn eines bebauten Gebiets oder einer städtischen Zone an. Es wird häufig in Verbindung mit Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern verwendet, um die Anwendung allgemeiner Geschwindigkeitsbegrenzungen im Stadtverkehr anzugeben.
Dieses Unterfeld zeigt das Ende einer bestimmten lokalen Geschwindigkeitsbegrenzung an, die zuvor galt. Autofahrer sollten sich nun an die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für den jeweiligen Straßentyp halten oder sich an neue Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder halten.
Dieses Zeichen weist auf das Ende aller zuvor auf der Straße geltenden Verbote oder Beschränkungen hin, wie z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote oder bestimmte Fahrverbote. Es gelten nun die normalen Verkehrsregeln, sofern neue Schilder nichts anderes anzeigen.
Das Abstellen von Fahrrädern ist in diesem Bereich verboten. Diese Einschränkung stellt einen freien Zugang sicher, verhindert Hindernisse oder verwaltet bestimmte Räume.
Dieses Schild weist auf eine Zollkontrollstelle hin. Hier müssen Fahrer anhalten, um sich den notwendigen Zollverfahren oder behördlichen Kontrollen zu unterziehen.
Dieses Zeichen weist auf eine alternative Parkregel hin, die das Parken an ungeraden Tagen des Monats verbietet. Es hilft, die Straßenreinigung oder den Verkehrsfluss zu regeln.
Dieses Schild weist darauf hin, dass das Parken an geraden Tagen im Monat verboten ist. Es ist Teil eines Wechselparksystems zur Raumbewirtschaftung.
Dieses Schild markiert den Beginn eines Bereichs, in dem das Parken auf eine bestimmte kurze Dauer beschränkt ist. Autofahrer müssen in der Regel eine Parkscheibe vorzeigen.
Dieses Schild weist darauf hin, dass die bisherigen Kurzparkverbote ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gelten. Die regulären Parkregeln gelten wieder.
Dieses Schild bedeutet, dass Autofahrer die Hupe nicht benutzen dürfen. Es wird häufig in lärmempfindlichen Bereichen wie Krankenhäusern, Schulen oder Wohnstraßen angebracht.