Geschwindigkeitsbegrenzung und -kontrolle
- 1/13Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung in städtischen Gebieten.
In Städten beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die meisten Fahrzeuge 50 Stundenkilometer, es sei denn, ein spezielles Schild weist auf ein anderes Limit hin. Diese Regel dient der Sicherheit in bewohnten Gebieten.
Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung in ländlichen Gebieten für Autos.
Außerhalb von Ortschaften und nicht auf Schnellstraßen oder Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für normale Pkw, Kleintransporter und Motorräder 100 Kilometer pro Stunde.
Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schnellstraßen für Autos.
Schnellstraßen in Österreich haben in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern für normale Fahrzeuge. Dies ermöglicht eine schnellere Fahrt als auf Landstraßen.
Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen für Autos.
Für Pkw, Lieferwagen und Motorräder gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Dies ist die höchste allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Die reduzierte Geschwindigkeitsbeschränkung auf einigen Autobahnen während der Nachtstunden (22.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens).
Auf bestimmten Autobahnen ist die Höchstgeschwindigkeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens auf 110 Stundenkilometer reduziert. Dies geschieht oft aus Gründen der Lärmreduzierung oder der Sicherheit bei schlechter Sicht.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen bei Verwendung von Schneeketten bei winterlichen Bedingungen.
Mit Schneeketten kann die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen unter winterlichen Bedingungen auf 50 Kilometer pro Stunde gesenkt werden. Dies gewährleistet die Sicherheit angesichts der geringeren Traktion und Kontrolle mit Ketten.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen mit Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen.
Mit den richtigen Winterreifen kann die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen bei winterlichen Bedingungen 100 Kilometer pro Stunde betragen. Winterreifen bieten bei kaltem Wetter eine bessere Haftung als Sommerreifen.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw und Kleintransporter mit leichten Anhängern unter 750 kg auf Autobahnen.
Für leichtere Anhängerkombinationen gilt auf Autobahnen weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern. Damit wird die Kohärenz mit Schnellstraßen und Landstraßen gewahrt, um das Ziehen sicherer zu machen.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw und Transporter mit schweren Anhängern über 750 kg auf Schnellstraßen und Autobahnen in ländlichen Gebieten.
Schwerere Anhänger erfordern aus Sicherheits- und Stabilitätsgründen eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit. Für diese Kombinationen gilt auf schnelleren Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Lastkraftwagen über 3,5 t in ländlichen Gebieten.
Für größere Lkw gilt auf Landstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern. Dieses untere Limit trägt ihrer Größe, ihrem Gewicht und ihrem Bremsweg Rechnung.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Lastkraftwagen über 3,5 t auf Schnellstraßen und Autobahnen.
Auf Schnellstraßen und Autobahnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftwagen 80 Kilometer pro Stunde. Damit sollen die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Sicherheit bei höheren Geschwindigkeiten kontrolliert werden.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Busse in ländlichen Gebieten.
Für Busse gilt in ländlichen Gebieten eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern. Dies trägt dazu bei, die Sicherheit der Fahrgäste und die Kontrolle über größere Fahrzeuge auf diesen Straßen zu gewährleisten.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Busse auf Schnellstraßen und Autobahnen.
Auf Schnellstraßen und Autobahnen dürfen Busse bis zu 100 Stundenkilometer fahren. Dieses Limit stellt ein Gleichgewicht zwischen Effizienz und Sicherheit im öffentlichen Verkehr her.